Auf der sicheren Seite mit Maßproben
Im Gesetz steht es festgeschrieben: Immer, wenn der Betrag, der vom Endverbraucher zu entrichten ist, durch eine Messung bestimmt ist, ist eine Eichung des Messgerätes erforderlich. Das gilt in unserer Branche vor allem für Zapfsäulen.
Die Häufigkeit für die Durchführung von Eichungen war bisher mit 2 Jahren festgelegt. Nun wurde jedoch die gesetzliche Eichfrist auf 4 Jahre verlängert.
Achtung: Innerhalb der Eichfrist können dennoch Mankos entstehen!
Stellen Sie sich vor, welche Auswirkungen eine minimale Abweichung Ihrer Messgeräte mit sich bringen kann, wenn diese über einen längeren Zeitraum besteht!
Um diesem Fall vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen eine zwischenzeitliche Kontrolle Ihrer Messwerke. Hierfür sind Maßproben enorm wichtig.
Maßproben bestehen aus:
- Kontrolle der Messwerke mit zwei 20-Liter Eichkolben
- Prüflauf 1 bei Qmax
- Prüflauf 2 bei Qmax 50%
Sollten bei der Kontrolle die Werte nicht bei +/- 0 stehen, werden die Messgeräte von unseren Eichtechnikern justiert und geeicht.
Der Vorteil der Maßkontrollen besteht darin, ein Manko an Ihrer Tankstelle bis hin zur nächsten gesetzlichen Überprüfung mit einem geringen Aufwand an Kosten zu vermeiden.
Melden Sie sich gleich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin!
Auf Ihre Anfragen freut sich das Team der TSG-Eichstelle mit seinen 3 erfahrenen Mitarbeitern: Neben Eichstellen-Leiter Matthias Schimon sind auch Siegfried Rösel und Ing. Florian Falkner gerne für Sie da!
eichstelle.at@tsg-solutions.com
matthias.schimon@tsg-solutions.com
Telefon: +43 (0) 2256 606-810
Mobil: +43 (0) 676 83616-810