§82b GewO Überprüfungen

Nach §82b der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ist der Inhaber eines genehmigten Betriebes verpflichtet, diesen regelmäßig in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen.

Überprüfungsumfang:

  • ob die Betriebsanlage mit dem Genehmigungsbescheid einschließlich der Auflagen übereinstimmt und
  • ob die Betriebsanlage den sonst für die Betriebsanlage geltenden gewerblichen Vorschriften entspricht und
  • ob das Betriebssystem den Bestimmungen des § 8a GewO 1994 über die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.

Der Zeitraum, innerhalb dessen die wiederkehrenden Prüfungen durchzuführen sind, beträgt fünf Jahre. Handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 359b GewO 1994 unterzogen wurde, beträgt die Frist sechs Jahre. Sind im Genehmigungsbescheid oder in anderen handelsrechtlichen Vorschriften andere Fristen festgelegt, so gelten diese.

VEXAT Überprüfung

Wir prüfen, ob Ihre Tankstelle alle Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche erfüllt. Unser Angebot umfasst die Erstellung, Prüfung und Anpassung von Explosionsschutzdokumenten einschließlich EX-Zonenplänen.

Die VEXAT-Verordnung umfasst insbesondere:

Prüfungen, Messungen, Gefahrenanalyse und Unfallverhütung, die primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzmaßnahmen sowie die Anforderungen an elektrische Anlagen und Objekte in explosionsgefährdeten Bereichen (Wiederholungsprüfungen spätestens alle 3 Jahre!)

Weitere Informationen zur VEXAT-Verordnung finden Sie auf der Website der WKO.

Ihr Ansprechspartner:innen


Martina Golesch
Leitung Sales/Service
E-Mail: martina.golesch@tsg-solutions.com


Marco Prenner
Leitung Anlagenbau, Projektleitung
E-Mail: marco.prenner@tsg-solutions.com

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