E-Mobile, E-Bikes, E-Roller. Elektromobilität und andere alternative Antriebe gewinnen in unserer Zeit immer mehr an Bedeutung. Denn aktuell findet im Bezug auf Mobilität ein Umdenken statt. Der Umweltaspekt wird immer wichtiger, was sich besonders in der Automobilbranche bemerkbar macht. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren geraten aufgrund des hohen CO2-Ausstoßes immer mehr in Kritik, bei Elektroautos hingegen steigt die Beliebtheit. Doch auch wenn viele Autofahrer gerne auf nachhaltige Mobilität umsteigen würden – ganz so einfach ist es nicht. Besonders die Preise von Elektrofahrzeugen schrecken ab. Schließlich kosten sie mehr als Benziner. Das liegt vor allem an der im Unterboden des Fahrzeugs verbauten Batterie. Die Kosten dieser machen etwa einen Drittel des Kaufpreises aus. Um den Verkauf von Elektroautos trotzdem zu steigern, sollen sowohl Unternehmen als auch Endverbraucher beim Umstieg auf Elektromobilität gefördert werden.
Welche Förderungen gibt es?
Seit 2016 gibt es in Deutschland den Umweltbonus. Ursprünglich sollte das Förderprogramm 2020 enden. Im Herbst 2019 beschloss die Bundesregierung jedoch den Umweltbonus bis Ende 2025 zu verlängern. Doch was beinhaltet die sogenannte Innovationsprämie überhaupt? Anschaffungen von Elektrofahrzeugen (sowohl Kauf, als auch Leasing) werden staatlich gefördert, um den Klimaschutz voranzutreiben. Bis zu 6000 Euro bezuschusst der Staat, bis zu 3000 Euro kommen dann noch vom Hersteller hinzu. Die Höhe der Prämie hängt zum einen vom Netto-Listenpreis des Autos ab. Außerdem erhalten Elektroautos und Autos mit Brennstoffzellen einen höheren Umweltbonus als Plug-in-Hybridfahrzeuge. Diese werden mit maximal 6750 Euro gefördert. Bei Plug-in-Hybriden handelt es sich um Autos mit Hybridantrieb. Der Akku kann sowohl über den Verbrennungsmotor, als auch über einen Stecker am Stromnetz (daher der Name „Plug-in“) geladen werden. Den Antrag für den Umweltbonus können Sie über bafa.de stellen.
Bis zum 31.12.2022 soll diese Förderung noch gelten, dann ändert sich das Förderdesign. Denn Wirtschafts- und Klimaminister Dr. Robert Habeck möchte die Förderung ab 2023 deutlich stärker auf Klimaschutz ausrichten. Konkret bedeutet dies, dass nur noch Fahrzeuge förderfähig sind, die einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt haben. Da Plug-in-Hybride zusätzlich zu ihrem Elektromotor auch über Benzinmotoren verfügen, werden sie also zukünftig wohl nicht mehr gefördert.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
– Reine Elektrofahrzeuge
– Brennstoffzellenfahrzeuge
– Plug-in-Hybride (bis zu 50 g CO2/km oder Mindestreichweite von 60 km) (voraussichtlich nur noch bis 31.12.2022)
Weitere Zuschüsse:
Zusätzlich zu den bereits genannten staatlichen Förderungen, gibt es auch noch weitere Zuschüsse, die den Kauf eines Elektrofahrzeuges attraktiver machen sollen.
1. Steuervorteil
Elektroautos sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Vorerst gilt die Regelung bis zum 31.12.2030 für E-Autos mit einer Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025. Übrigens profitieren auch nachträgliche Elektro-Umrüstungen (zwischen dem 18.05.2016 bis zum 31.12.2025) von dieser Regelung.
Plug-in-Hybriden sind zwar nicht von der Steuer befreit. Allerdings fällt sie geringer aus, als bei einem Verbrenner-Fahrzeug.
2. AVAS-Zuschuss
Auch der Einbau eines „Acoustic Vehicle Alerting Systems“ (AVAS) wird vom Bund gefördert. Es handelt sich dabei um akustische Warnsysteme, die andere Verkehrsteilnehmer vor den leisen Elektrofahrzeugen warnen sollen. Der Zuschuss beträgt 100 Euro.
3. KfW-Förderung der Ladeinfrastruktur
Auch wenn inzwischen viele Bürger über den Umstieg in die Elektromobilität nachdenken, sorgen die Lücken in der Ladeinfrastruktur für Bedenken. Denn auch wenn immer mehr Ladestellen errichtet werden – eine für jeden zugängliche Ladeinfrastruktur ist noch nicht gegeben. Besonders Bürger in ländlichen Gegenden müssen gefördert werden, um jederzeit Zugriff auf Lademöglichkeiten zu haben. Deshalb konnte man von November 2020 bis Oktober 2021 finanzielle Unterstützung für die Installation eines eigenen Ladepunktes beantragen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) konnte ein Antrag für die Förderung einer Wallbox gestellt werden. Die Fördersumme beträgt pauschal 900 Euro, außer der Ladepunkt kostet weniger. Dann wird der Betrag anteilig berechnet. Haben Sie einen KfW-Antrag vor dem 27.10.2021 gestellt? Dann erhalten Sie die Förderung in Höhe von 900 Euro.
4. Weitere Förderung der Ladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für digitale Infrastruktur und Verkehr bzw. für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert außerdem nicht nur den privaten, sondern auch den öffentlich zugänglichen Aufbau der Ladeinfrastruktur. Von Februar 2017 bis Juni 2021 hatte der Bund für die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Deutschland“ insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dies traf auf eine sehr große Nachfrage. Deshalb stellt das BMDV in dem neuauferlegten Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Deutschland“ von Sommer 2021 bis Ende 2025 nochmals insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Förderfähig sind sowohl Normalladepunkte als auch Schnellladepunkte, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist.
Zusätzliche Förderprogramme in Baden-Württemberg
Das Bundesland Baden-Württemberg möchte Elektromobilität in Verbindung mit erneuerbarer Energiegewinnung fördern. Hier greift der sogenannte BW-e-Solar-Gutschein. Dieser besagt, dass E-Autobesitzern, die gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben, 1000 Euro Zuschuss vom Verkehrsministerium bezahlt werden. Hinzu kommen 500 Euro für die Installation einer Wallbox, also eine gesamte Fördersumme von 1500 Euro. Dieses Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Vereine.
Eine weitere Förderung in Baden-Württemberg richtet sich ausschließlich an Freiberufler, Unternehmen oder auch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese können einen Zuschuss von 3000 Euro erhalten, wenn sie auf Elektromobilität umsteigen. Damit sollen vor allem Fahrzeugflotten angesprochen werden, wie etwa Taxibetriebe, Fahrschulen oder Car-Sharing-Unternehmen.
Hinweis: auch andere Bundesländer verfügen teilweise über regionale Förderungen. So gibt es zum Beispiel das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)“ in Berlin. Hier werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige, die zur Ausübung ihrer Tätigkeiten auf Mobilität angewiesen sind, unterstützt. Diese Förderung kann mit dem Umweltbonus kombiniert werden. In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig. Welche Fördermittel bei Ihnen angeboten werden, bringen Sie am besten über Ihre Gemeinde in Erfahrung.
Förderung der Elektromobilität – Fazit
Das Fördern von Elektromobilität ist dem Bund aktuell ein großes Anliegen. Um CO2-Emissionen zu verringern, soll nicht nur die Anschaffung von Elektroautos, Fahrzeugen mit Brennstoffzellen und Plug-in-Hybriden gefördert werden. Auch die Ladeinfrastruktur soll dank Zuschüssen für den Bau von sowohl öffentlich zugänglichen als auch privaten Ladestationen gefördert werden. Zusätzlich gibt es noch einige regionale Förderprogramme, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern oder Berlin.
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