Wann ist eine KfW Förderung für Ladestationen möglich?

Elektrofahrzeuge werden nicht mit konventionellen Kraftstoffen via Verbrennungsmotor betrieben, sondern mit in speziellen Akkus gespeichertem Strom. Viele Großstädte bieten Haltern von Elektroautos bereits E-Tankstellen und Ladestationen an. Auch Wand-Ladestationen (Wallboxen) für private Fahrzeuge oder Betriebstankstellen kommen immer mehr zum Einsatz, jedoch noch in spärlicher Anzahl, da sich die Kosten für das Gerät selbst und die Installation hoch halten. Grundsätzlich werden Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge finanziell gefördert (KfW Förderung für Ladestationen) um Mieter, Eigenheimbesitzer, Vermieter und Arbeitgeber beim Einbau zu unterstützen. Deutsche Unternehmen erhalten die KfW Förderung für Ladestationen für Elektroautos ebenfalls im Ausland, also wenn sie in ausländischen Niederlassungen Wand-Ladestationen für die Angestellten errichten wollen.

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation zu verbessern, können staatlich bezuschusst werden. Dazu gehört neben der KfW Förderung für Ladestationen beispielsweise auch die finanzielle Förderung von:

  • Erst- und Wiederaufforstung von Wäldern
  • Energetischen Gebäudesanierungen
  • umweltschonenden Biomasseheizsystemen
  • E-Lastenfahrrädern
  • Betankungsanlagen für Wasserstoff

KfW Förderung für Ladestationen (441) (Zuschuss) – Was wird genau gefördert?

Die KfW Förderung für Ladestationen bezieht sich auf den Kauf und den Anschluss (Netzanschluss und Batteriespeicher) fabrikneuer Gerätschaften und ggf. damit verbundener notwendige Nebenarbeiten. Eine KfW Förderung von Ladestationen ist im privaten als auch geschäftlichen Bereich möglich.

Zur Ermittlung der Gesamtkosten und des daraus resultierenden Zuschussbetrages im Rahmen der KfW Förderung für Ladestationen werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Ladestation selbst (Hardware)
  • Lademanagementsystem, das die Ladestation steuert
  • Netzanschluss und Batteriespeichersystem
  • erforderliche Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • nötige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Beschreibung des Förderprogramms

Die Förderung von Ladestationen nach KfW erfolgt durch einen finanziellen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Sollten sich die Gesamtkosten auf unter 1.285,71 Euro belaufen, so wird keine KfW Förderung für die Ladestation gewährt. Insgesamt ist die KfW Ladestationen Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt. Sind unter einer Investitionsadresse mehrere Unternehmen ansässig, so gilt der maximale Zuschussbetrag je Investitionsadresse und Unternehmen. Beachten Sie, dass sich die KfW Förderung von Ladestationen nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen oder Zuschüssen kombinieren lässt.

Besonderheiten bei der KfW Förderung für private Ladestationen

Private Wallboxen sind für die ausschließliche private Nutzung vorgesehen und nicht an öffentlichen Bereichen gebunden. Deshalb sind für eine KfW Förderung solcher Ladestationen bestimmte Auflagen zu erfüllen:

  • Die Ladestation muss eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen.
  • Die Wallbox muss intelligent steuerbar sein, also mit anderen Komponenten im Stromnetz kommunizieren und die Ladeleistung begrenzen können.
  • Die Ladestation wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. über Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen, betrieben.

Weshalb ist die KfW Förderung privater Ladestationen so wichtig?

Gerade in weniger dicht besiedelten Regionen sind Wallboxen die einzige Möglichkeit, um Fahrzeuge ohne Wartezeiten und langen Fahrwegen aufladen zu können. Dennoch sind Wallboxen eine große und kostspielige Investition, die sich nicht jede Privatperson oder kleines Unternehmen so einfach leisten kann. Ohne die staatliche KfW Förderung von Ladestationen würde das Interesse an der Nutzung von Elektroautos drastisch sinken und die vom Bund gesetzten Klimaziele könnten nicht erreicht werden. Es liegt also auf der Hand, dass der Verkauf von Elektrofahrzeugen mit dem Zustand der Ladeinfrastruktur steigt und fällt. Auch die Steigerung der öffentlichen Verfügbarkeit von Ladestationen ist nicht die einzige Lösung, da die Aufladung unterwegs mit unfreiwilligen Aufenthalten an Ladesäulen und dadurch mit Mehraufwand und langen Wartezeiten verbunden ist. Die Wallbox am Eigenheim, in der Tiefgarage des Mietshauses oder auf dem eigenen Grundstück würde dieses Problem lösen, ist aber für viele Interessenten ohne die finanzielle KfW Förderung für Ladestationen nicht realisierbar.

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Wallbox zum Aufladen von Elektroautos

Gibt es noch Fördermittel?

Im Zuge der KfW Förderung für Ladestationen ermöglichte der Bund die Installation von ungefähr 600.000 Wallboxen. Die Bezuschussung war so erfolgreich, dass kurzzeitig alle Mittel erschöpft waren. Ende 2021 kam die Nachricht, dass die KfW Förderung von Ladestationen ausgeschöpft ist. Ob und wann diese wieder aufgenommen wird, auch in Ihrem individuellen Fall, bringen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde in Erfahrung.

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